Damit bezüglich der Kostenübernahme mit dem Jobcenter alles klappt, sollten Sie die folgenden Schritte beachten. Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich vom Jobcenter den Umzug genehmigen lassen, und zwar schriftlich. Dann können Sie sich auf die Suche nach einer neuen Wohnung machen. Legen Sie das Mietangebot unbedingt beim Jobcenter vor und warten Sie bis dies genehmigt wird. Haben Sie die Zusage vom Jobcenter, können Sie den Mietvertrag unterschreiben. Denken Sie daran, eine Kopie des unterschriebenen Mietvertrags beim Jobcenter einzureichen. Nun können Sie den Antrag stellen, dass die Umzugskosten vom Jobcenter übernommen werden.
Bei einem selbst durchgeführten Umzug übernimmt das Jobcenter unter bestimmten Bedingungen teilweise die Umzugskosten. Ein professioneller Umzug mit einem Umzugsunternehmen wird nur dann vom Jobcenter bezahlt, wenn Sie per Attest nachweisen, dass Sie zu alt, krank oder anderweitig körperlich eingeschränkt sind, um den Umzug selbst zu organisieren und durchzuführen. Wenn Sie ein solches ärztliches Attest vorlegen, ist es Ihre Aufgabe, drei Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen einzuholen. Aus diesen drei Angeboten wird normalerweise das Preiswerteste ausgewählt und dann werden diese Umzugskosten vom Jobcenter übernommen.
Sollten Sie eine Genehmigung erhalten haben und das Jobcenter zahlt für Sie einen Teil der Umzugskosten, müssen Sie sich verpflichten, den Umzug so günstig wie möglich zu planen. Kosten, die das Jobcenter für Sie übernehmen kann, sind etwa die Kosten für das Verpackungsmaterial wie Kartons, Folie, Kleiderkartons und mehr oder die Kosten für die Anmietung eines Umzugstransporters. Des Weiteren bezahlt das Jobcenter unter Umständen die Kosten für die Aufgabe von Wohnungsinseraten oder für die Tageszeitungen, in denen ein Wohnungsmarkt enthalten ist. Auch Wohnbeschaffungskosten zählen zu den Umzugskosten, die das Jobcenter ausgleicht. Dies bedeutet, wenn Sie bei der Wohnungssuche am neuen Wohnort übernachten müssen, da eine Hin- und Rückreise an einem Tag nachweisbar nicht möglich ist, werden die Übernachtungskosten übernommen. Eine Kostenübernahme ist auch für die Sperrmüllgebühren, die Auslagen für die Verpflegung Ihrer privaten Umzugshelfer, das Material für eine im Mietvertrag festgelegte Renovierung, den Nachsendeantrag sowie für die An- und Ummeldung des Telefons oder des Internets möglich.
In der heutigen Zeit eine passende Wohnung zu finden, ist, vor allem, wenn es schnell gehen muss, nicht immer einfach. Unter Umständen finden Sie aber über einen Makler die richtige Wohnung. Es liegt dabei im Ermessen Ihres zuständigen Sachbearbeiters, ob Maklergebühren übernommen werden. Sie müssen dafür aber nachweisen, dass Sie ohne einen Makler keine Wohnung finden können. Klären Sie diese Frage also vorab sicherheitshalber mit Ihrem Sachbearbeiter.
Neben eventuellen Maklerkosten kann das Jobcenter auch für die Mietkaution einspringen, denn diese gehört zu den Wohnbeschaffungskosten. Allerdings wird in diesem Fall normalerweise ein zinsloses Darlehen gewährt, das Sie aber später zurückzahlen müssen. Auch wenn Sie doppelt Miete für die alte und die neue Wohnung zahlen müssen, kann das Jobcenter dies übernehmen. In diesem Fall müssen Sie ebenfalls nachweisen, dass die Doppelmiete nicht vermieden werden konnte.
Wenn Sie notwendige Möbel wie ein Bett, einen Schrank, Regale, einen Schreibtisch oder den Esstisch und Stühle nicht besitzen oder Ihre alten Möbel unbenutzbar sind, kommt das Jobcenter in diesem Fall dafür auf. Auch für weitere benötigte Dinge wie Besteck, Bettwäsche, Teller, Mülleimer oder Gardinen erhalten Sie vom Jobcenter einen Zuschuss. Dieser Zuschuss kann neben Bargeld ebenfalls aus einem Gutschein für den Einkauf in einem sozialen Kaufhaus bestehen. Welche Kosten übernommen werden und ob Sie neue oder gebrauchte Möbel oder andere Utensilien kaufen dürfen, müssen Sie vorab mit dem zuständigen Sachbearbeiter besprechen. Wenn Sie erstmalig in eine eigene Wohnung ziehen, haben Sie zudem das Recht auf eine Erstausstattung.